Spendenpolitik

Volt Österreich verpflichtet sich im Umgang mit Spenden der Einhaltung hoher ethischer Werte, Standards und über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender Transparenz.

Spenden- und Transparenzleitlinien:

Eine Spende ist gemäß § 2 Z5 PartG jede Zahlung, Sachleistung oder lebende Subvention, die Sie - als natürliche oder juristische Person – uns ohne Gegenleistung gewähren.

Keine Spenden iSd PartG sind insbesondere Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen im Rahmen von Veranstaltungen im Wert von bis zu €100 pro Person und Veranstaltung, soweit diese nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen.

Gem. § 6 Abs 6 des österreichischen PartG dürfen wir Spenden u.a. nur im Rahmen folgender Vorgaben annehmen:

  • Bei Spenden, die eine Gesamtsumme von €2.500 pro Jahr übersteigen, sind wir verpflichtet die Identität des Spenders zu veröffentlichen.

  • Von jedem Spender können wir höchstens €7.500 pro Jahr annehmen.

In folgenden Fällen dürfen wir ihre Spende leider nicht annehmen (nicht abschließende Liste):

  • von öffentlich-rechtlichen Körperschaften,

  • von gemeinnützigen Einrichtungen iSd EStG und Sportvereinen,

  • von Unternehmen und Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25% beteiligt ist,

  • von ausländischen natürlichen oder juristischen Personen (auch aus anderen Mitgliedsstaaten),

  • wenn sie in bar geleistet werden und €500 übersteigen,

  • von anonymen Spendern, sofern die Spende mehr als €500 beträgt,

  • wenn die Spende erkennbar von einem nicht genannten Dritten weitergeleitet wurde, sofern sie mehr als €500 beträgt,

  • Spenden, die in Erwartung einer Gegenleistung oder eines bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Vorteils eine gewährt werden

  • Unzulässige Spenden werden unverzüglich an den Rechnungshof weitergeleitet.