Mehr Seezugang für alle: Für eine faire Nutzung unserer Naturräume

Österreichs Seen zählen zu den wichtigsten Natur- und Erholungsräumen des Landes. Gleichzeitig ist der Zugang zu ihnen vielerorts eingeschränkt: Während das Wasser selbst öffentlich nutzbar ist, befinden sich große Teile der Ufer in privater Hand. In der Praxis bedeutet das, dass Natur zwar vorhanden ist, aber nicht überall gleichermaßen erreichbar bleibt.

30. Jul 2026

Österreichs Seen zählen zu den wichtigsten Natur- und Erholungsräumen des Landes. Gleichzeitig ist der Zugang zu ihnen vielerorts eingeschränkt: Während das Wasser selbst öffentlich nutzbar ist, befinden sich große Teile der Ufer in privater Hand. In der Praxis bedeutet das, dass Natur zwar vorhanden ist, aber nicht überall gleichermaßen erreichbar bleibt.

Volt setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen ein. Ziel ist es, den öffentlichen Zugang zu Seen systematisch zu verbessern - im Einklang mit Eigentumsschutz, Naturschutz und einer kooperativen, rechtssicheren Umsetzung.

Unsere Seen im Privatbesitz

Seen erfüllen eine zentrale ökologische, soziale und gesundheitliche Funktion. Sie sind Orte der Erholung, Bewegung und Lebensqualität.

Das Problem liegt weniger im rechtlichen Status der Seen als in der tatsächlichen Zugänglichkeit: Das Wasser ist öffentlich, die Ufer sind jedoch häufig privat und öffentliche Zugänge regional ungleich verteilt oder schwer erreichbar.

Rico Winter, Co-Präsident von Volt Österreich: “Gerade in Regionen wie Salzburg oder Oberösterreich zeigt sich sehr deutlich, dass Seen zwar Teil unseres öffentlichen Naturraums sind, der tatsächliche Zugang aber stark davon abhängt, welche Uferabschnitte öffentlich zugänglich geblieben sind, weil ein Großteil der Seeufer in privater Hand ist. Besonders deutlich wird das am Mondsee, dessen heutige Eigentumsstruktur auf die napoleonische Neuordnung zurückgeht und sich bis heute in Familienbesitz befindet.“

Zuständigkeiten in Österreich

Die Gestaltung des Seezugangs ist föderal geregelt und verteilt sich auf mehrere Ebenen:

  • Bundesländer wie Salzburg und Oberösterreich sind für Raumordnung, Flächenwidmung und Naturschutz zuständig

  • Gemeinden setzen konkrete Zugänge und Infrastruktur um

  • Der Bund regelt Wasser- und Eigentumsrecht, aber keine direkte Zugangsplanung

Damit liegt der zentrale Gestaltungsspielraum klar bei Ländern und Gemeinden.

Europäische Länder und ihre Seezugänge

Ein Blick nach Europa zeigt unterschiedliche Modelle im Umgang mit Naturzugang.

In Skandinavien ist der Zugang zur Natur kulturell stark verankert und wird durch klare Regeln ermöglicht, die eine breite, verantwortungsvolle Nutzung fördern. In der Schweiz steht die gezielte Planung und dauerhafte Sicherung von öffentlichen Uferwegen als Teil öffentlicher Infrastruktur im Vordergrund.

Im Vergleich dazu zeigt sich im mitteleuropäischen Raum, dass öffentliches Wasserrecht und stark privatisierte Uferflächen häufig auseinanderfallen.

Karoline Adam, Co-Präsidentin von Volt Österreich, ergänzt dazu: „Wenn wir darüber sprechen, dass Natur und Naherholungsräume Allgemeingut sind, dann reicht es nicht, dass der See nur theoretisch allen gehört. Entscheidend ist, dass Menschen ihn auch tatsächlich erreichen und nutzen können.”

Unsere Grundsätze

Volt verfolgt einen ausgewogenen Ansatz zwischen öffentlichem Interesse, Eigentumsschutz und Naturschutz.

Seen sind Teil des gemeinsamen Natur- und Erholungsraums. Der Zugang zu ihnen soll nicht vom Einkommen oder der Zufälligkeit historischer Eigentumsstrukturen abhängen. Gleichzeitig bleibt Privateigentum ein grundlegendes Recht, das respektiert wird.

Alle Maßnahmen müssen kooperativ, rechtssicher und ökologisch verträglich umgesetzt werden.

Volt schlägt einen schrittweisen Ausbau des öffentlichen Seezugangs vor:

  • größere Seen sollen über ausreichend öffentlich gesicherte Zugänge verfügen

  • der Ausbau soll bevorzugt über Kooperationen erfolgen, etwa durch Ankauf, Tausch oder freiwillige Vereinbarungen mit Eigentümer:innen

  • bestehende öffentliche Zugänge sollen nicht ersatzlos verloren gehen

  • Länder und Gemeinden sollen gezielt in Badeplätze, barrierefreie Zugänge, sanitäre Einrichtungen und Infrastruktur investieren

  • neue Zugänge müssen naturverträglich geplant und sensible Uferzonen geschützt werden

Sollten freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, unterstützt Volt die Prüfung verbindlicher Mindeststandards für öffentliche Seezugänge auf Landesebene.

In besonderen Fällen (z.B. nur ein einziger Badesee im größeren Umkreis, dieser ist aber vollständig von privaten Grundstücken umgeben) sollten alle rechtlichen Mitteln geprüft und ausgeschöpft werden, allerdings ist freiwilligen Lösungen immer der Vorrang zu geben.

Seen sind öffentliches Naturerbe. Doch zwischen rechtlichem Anspruch und gelebter Realität besteht vielerorts eine Lücke.

Volt steht für eine Politik, die diesen Widerspruch nicht verwaltet, sondern pragmatisch löst - durch Kooperation, Planung und einen fairen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und Eigentumsrechten.