Europa neu denken: Ein erster Schritt hin zu einem Europa der Regionen
In einem Gastbeitrag beleuchtet der Autor und Architekt Volker Thurm-Nemeth die historischen, kulturellen und institutionellen Herausforderungen der europäischen Einigung und präsentiert eine visionäre Idee: ein „Europa der Regionen“. Diese übernationalen, demokratisch gewählten Regionen sollen als dritte Säule neben Parlament und Senat eine neue, bürgernähere und transparentere Struktur der EU schaffen – als Grundlage für ein föderales, handlungsfähiges Europa.
"Die EU ist heute der weltweit größte Wirtschaftsraum." Dieser Satz aus dem Europäischen Wahlprogramm 2024 – 2029 von Volt beleuchtet v.a. die wirtschaftlichen Stärken und Möglichkeiten dieses kleinsten der fünf (bzw. sechs) Kontinente auf der Welt. Seit wann andrerseits Europa als geographische Einheit gesehen werden kann, ist nicht ebenso klar und unwidersprochen festzulegen. Noch schwieriger wird die Definition, wenn Europa als gesellschafts-politische Einheit bezeichnet werden soll. Denn dann entwickelt sich unvermeidlich und kaum abschließend zu fassen, das Thema der historischen und kulturellen Vielfalt dieses Weltgebietes, und schnell verbinden sich damit Bewertungskategorien, die zwischen hoch positiv und zutiefst negativ schwanken.
Seit relativ kurzer Zeit – im historischen Rahmen gesehen – wird Europa auch als Raum eines, wie auch immer entstehenden, gesellschafts-politischen Konstrukts auf dem Weg zu einem staatspolitischen Gesamtgefüge gesehen. Eine Vision, die sich meiner Einschätzung nach maximal auf die nachrevolutionäre Zeit Frankreichs (1797 usw.) zeitlich zurückverfolgen lässt und v.a. auf den Widerstand gegen das kriegerisch durch Napoleons Armeen 'geeinte' Europa zu beziehen ist. Damals war das sich herausbildende 'einigende Band' der Gedanke des Nationalstaates. Das Zusammenrücken gegen die napoleonische Macht und im Weiteren gegen die aristokratischen Führungsfamilien in Europa wandelte sich jedoch bald ins Modell der konkurrierenden Nationalstaaten. Deren Wettbewerb tobte sich nun bei den führenden Ländern weltweit in Kolonialismus und Imperialismus aus, ehe die Katastrophe des Weltkrieges mit seinem ersten Auftreten 1914 ausbrach und damit unwiderleglich die Macht der Industrialisierung und Technifizierung, die Europa entfesselt hatte, der ganzen Welt offenbar wurde.
Die Jahrzehnte nach dem 1. Weltkrieg hätten zum Aufatmen und zur Besinnung dienen können, wie die Gegensätze von industrieller Produktion und Menschenwürde, von kapitalistischer Ausbeutung und gesellschaftsfördernder Innovation neu zu denken, zu kontrollieren und in eine Balance von menschlichem und ökologischem Wohlergehen zu bringen wären. Statt dessen bauten sich Protobeispiele massenhafter Unterdrückung und zwanghafter Lebensplanung auf, die unter dem Diktat rassistischer und/oder parteikonformer Ideologien die Welt in die nächste Katastrophe führten. Dem in Süd- und Mittel-Europa entstandenen Faschismus wurde zu zögerlich und unentschlossen gegenüber getreten, so dass dieser sich in den 30er Jahren als erfolgreiche politische Bewegung darstellen konnte und dazu militärisch Triumphe feierte (Spanien, Äthiopien). Als durch Nazi-Deutschland der 2. Weltkrieg losgetreten wurde, gelang es den westlichen, liberal-sozialen Mächten nur mit Hilfe stalinistischer, menschenverachtender Opferungen riesiger Armeeeinheiten letzten Endes diesen Weltenbrand und den Holocaust zu beenden. Dass dabei im pazifischen Kriegsschauplatz die Atomwaffe zum Einsatz kam, sind die beiden epocheprägenden Schwellen für die Menschheitsgeschichte. Der deutsche Nazi-Faschismus mit dem Holocaust und die Entwicklung und Anwendung der Atomwaffe sind die Dimensionen sprengenden Ereignisse im 20.Jh., von denen beide in ihrer Wirkung und Bedeutung die Zukunft der Menschheit noch lange formen werden. Insofern hat sich die Meinung und der daraus entstandene Glaube, dass der Faschismus als ein spezifisches Problem des 20. Jh. überwunden worden sei, als eine inzwischen, wie man allenthalben sehen kann, naive politische Kurzsichtigkeit gezeigt. In gleicher Weise ist die für zwei bis drei Jahrzehnte Beruhigung schaffende Reduktion atomarer Waffen, mit ihrer aktuell wieder möglichen Aufrüstung und Weiterverbreitung, fast unvermittelt, im Grunde aber schon lange gärend, wieder ins politische Bewußtsein getreten.
Viele Teile der Gesellschaften in den Ländern Europas und der Welt nach der Doppelwirkung des Weltkrieges – 1914-18 und 1939-45 – befanden sich in einer psychisch-moralischen Situation, die neben dem fast überall notwendigen Aufbau eines wieder funktionierenden Alltags auch noch Mut und Hoffnung übrig ließ, zur Erlangung einer grundlegend anderen Weltorganisation. Während sich die Mahnung Bertha von Suttners aus dem Jahr 1911 bewahrheitet hatte, "dass im Zukunftskrieg die Zivilisation zugrunde geht" (Neues Frauenleben, XXIII Jahrgang Nr. 11 Dez 1911) , waren die Gründung der Vereinten Nationen (1945), wie das Inkrafttreten der sog. Montan-Union in Europa (1951) wichtige Zeichen des Neuanfangs. Aus letzterer wurde im Vertrag von Rom (1957) und denselben Mitgliedern die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), und sukzessive entstand daraus die Europäische Union.
Diese ist aber mit den drei Erweiterungen im 21. Jh (2004, 2007 und 2013) und einem Austritt (Brexit: Referendum Juni 2016, Austrittsdatum 31. Jan. 2020) inzwischen zu einer Vereinigung von 27 Ländern und zum oben erwähnten 'weltweit größten Wirtschaftsraum' gewachsen. Ihre politische interne Uneinigkeit und damit Unfähigkeit überzeugend gemeinsam nach außen aufzutreten, ist trotz gegenteiliger Bestrebungen und Bemühungen nach wie vor schwer wiegend, wie es nun bei der Aufkündigung der 'atlantischen Gemeinschaft' durch den 47. Präsidenten der USA recht deutlich gemacht wurde. Doch die angestrengte Aufrechterhaltung des Bildes von der wirtschaftsmächtigen EU hat ja schon längst vorher die vielen politischen Risse innerhalb dieser Union keineswegs übertünchen können: angefangen vom Flüchtlings- und Asylproblem, das nun schon drei Dekaden lang nur als ein Armutszeichen allerersten Ranges für die Achtung der Menschenrechte in Europa gelten kann, oder die Gruppe der Anhänger von 'illiberalen Demokratien' unter Führung von Ungarn, und nach der Finanzkrise von 2008, dann die Demütigung Griechenlands mit dessen Verschuldung, zu der selbst konservative Blätter wie die FAZ konstatierten "dass das, was Europa im Augenblick erlebt, keine Episode ist, sondern ein Machtkampf zwischen dem Primat des Ökonomischen und dem Primat der Politik." (FAZ 1.Nov. 11)
Doch dieses Primat der Politik war schon immer ein Stiefkind in der Konstruktion der EU. Das Europäische Parlament hat erst seit dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages (1.12.2009) das Recht zur Genehmigung des Haushaltes der EU, nach wie vor hat es aber keines dazu, von sich aus Rechtsvorschriften zu initieren, sondern kann nur die Kommission auffordern, innerhalb von 12 Monaten (!) einen Gesetzesentwurf vorzulegen, - eine wirklich vorbildliche Weise, wie 'Europa' effektiv sein kann! Und nach wie vor können Europäer*innen nicht 'europäisch' wählen, sondern müssen ihre Stimmen den nationalen Vertretern geben, eine übernationale Wahl ist nicht vorgesehen. Ebenso ist das ausführende Organ der EU, die Kommission, nur sehr schwach demokratisch abgesichert. Unter dem Punkt 7.4 des Volt-Wahlprogramms wird die Einführung eines Europäischen Senats anstelle des abzuschaffenden Rates der EU gefordert, indem die jeweiligen nationalen Parlamente eine gleiche Anzahl von Senator*innen dazu entsenden. Dieser Senat, zusammen mit dem Europa-Parlament, dieses aber auch mit der Kompetenz, selbst Gesetze zu initieren, hätten dann zusammen die Aufgabe, EU-Gesetze zu verabschieden.
In Hinsicht auf eine anzustrebende politische föderale Struktur der EU und der Forderung nach viel höherer Transparenz der Entscheidungen und Abläufe, wird im Punkt 8. 'Europäische Demokratie' des Volt-Wahlprogramms verlangt, ein Demokratiegesetz zu schaffen, in dem die Verantwortlichkeiten im EU-Apparat klar geregelt werden und die Beteiligung der Bürger*innen deutlich erscheint. In diesem Zusammenhang soll unterstrichen werden, welch historische Einmaligkeit mit den Zielen einer wahrhaft politischen EU angestrebt wird: aus einem Staatenverbund sehr unterschiedlicher Nationalitäten und differenter Kulturen eine neue, identifizierbare gesellschafts-politische Einheit zu schaffen. Es muss klar sein, dass dieses Vorhaben weit über etwaige historische Vorbilder hinausgeht; weder die Vereinigung zur schweizerischen Eidgenossenschaft, noch der Aufstand und der Sieg der holländischen Bürger gegen die spanische Besatzung, von der Loslösung der ehemaligen britischen Gebiete von der englischen Krone mit dem darauf folgenden Landraub und der fast vollständigen Ausrottung der ehemaligen Ureinwohner in Nordamerika ganz zu schweigen, bis hin zu den verschiedenen nationalen Bewegungen im Europa des 19. Jh., nirgends gab es auch nur ansatzweise, ein vergleichbar vielseitiges und ehrgeiziges gesellschaftspolitisches Ziel. Um diesen Weg zu unterstützen, soll hier eine Organisationsart der Mitsprache europäischer Regionen im politischen Selbstverständnis der EU dargestellt werden, die schlussendlich neben dem EU-Parlament und dem EU-Senat als dritte Säule zur Vorlage und Verabschiedung von EU-Gesetzen aufgestellt werden sollte, und damit die komplexe Vielgestaltigkeit der zu erwartenden politischen Staatsgestalt 'Europäische Union' mit entsprechenden und anpassungsfähigen, demokratischen Mitteln gelenkt und regiert werden kann.
Das EUROPA der REGIONEN
Im gegenwärtigen Zustand der EU gibt es den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), der eine beratende Einrichtung im Zusammenwirken europäischer Gremien ist.
(offiziell: Beratende Einrichtung, die die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften Europas vertritt. Die Ausschussmitglieder sind gewählte Vertreter lokaler oder regionaler Behörden. Jedes Land benennt die Mitglieder seiner Wahl, die daraufhin vom Rat der EU für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden. Die Anzahl der Mitglieder pro Land richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Länder.
Die Mitglieder eines Landes bilden die nationale Delegation, die die politische, geografische, regionale und lokale Realität ihres Landes widerspiegelt.)
Da die Ausschussmitglieder von der jeweiligen Regierung benannt werden, dürfte die daraus entstehende Delegation deren Prämissen und politischen Zielen entsprechen oder zumindest nahe stehen. Was keineswegs undemokratisch ist, es sind ja alle gewählte Vertreter, gleichwohl bleibt die politische Hierarchie innerhalb einer Nation im allgemeinen erhalten: die Region spricht über die jeweilige nationale Regierung in europäischen Belangen mit.
Die grundlegend andere Betrachtung der Regionen, die hier vorgestellt wird, bezieht sich darauf, dass Regionen in horizontaler Richtung, d.h. mit ihren direkten Nachbarn, oft mehr Gemeinsames an Problemen wie an Traditionen und gegebenenfalls Lösungsansätzen haben, als sie es mit weiter entfernten Regionen, auch in der eigenen Nation, haben müssen. Deshalb wird hier versucht, ein die nationalen Grenzen überschreitendes Verständnis von Regionen zu propagieren, da gerade Grenzen überschreitende Perspektiven besser jeweilige Probleme 'der Anderen' verstehen und darauf reagieren lässt. Bestehende, schon definierte Europaregionen in der EU sind als Ausnahmen und in kleinerem Maßstab, tatsächlich mit wirtschaftlichem Schwerpunkt geformte grenzüberschreitende Gebiete ohne ausgewiesene politische Funktion, die als solche ohne weiteres in die politisch übernationalen Regionen integrierbar wären.
Dem Europa der Länder oder Nationen wird damit eine andere administrative Entität zur Seite gestellt, ein Europa der Nationalgrenzen überschreitenden Regionen. Die dargestellte Aufteilung ist als beispielhafte Möglichkeit gedacht, selbstverständlich wären die grundlegenden Gedanken auch durch andere denkbare Teilungen und Organisation erreichbar und müssen jedenfalls im Detail ausgearbeitet werden.
In Abhängigkeit von Anzahl der Bevölkerung und geographischer Größe und Lage werden alle Länder der EU zu Regionen neu zusammengefasst, wobei jede Region im Normalfall aus vier bis fünf national verschiedenen Teilen besteht. Die Regionen, die im dargestellten Beispiel lediglich aus drei nationalen Teilen bestehen, sind so erfasst, um anrainende, mögliche EU-Beitrittsanwärter mit ihren Länderteilen aufnehmen zu können. Die Anzahl von drei verschiedenen Ländern ist hier gewählt als Vorbedingung für die Arbeitsfähigkeit einer Region. Wenn lediglich zwei Länder in einer noch auf Beitritte 'wartenden' Region EU-Mitglieder sind, dann hat diese Region noch keinen Funktionsstatus.
In der hier dargestellten Version wird von den 27 aktuellen Mitgliedsstaaten ausgegangen. Die Regionen sind aber schon so gezeichnet, dass neben den offiziellen Beitrittskandidaten auch noch weitere Länder in Europa, falls sie dies wünschen, als mögliche Kandidaten bei einem dann zu erwartenden Beitritt, schon die Regionen kennen würden, zu denen die Teile ihrer nationalen Gesamtheit zugeordnet würden.
Als absehbare neue EU-Mitglieder sind folgende Länder berücksichtigt: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Albanien, und Nord-Mazedonien; dazu kommen als vielleicht mögliche noch Norwegen und Island. Weitere eventuelle EU-Beitrittsländer wie Ukraine, Moldawien, Türkei, Georgien, Armenien würden eine Überarbeitung oder Neuorganisation der Regionen XXV, XXVI und XXVII nach sich ziehen.
Im gegebenen Zeitpunkt (2025) wären sechs Regionen nicht funktionsfähig:
XII – Memel-Wolynien XXII – Balkan XXIII – Walachei
XXV – Schwarzes Meer XXVI – Krym-Van Gölü XXVII – Donec'k-Kaukasus
Zehn Regionen könnten mit aktuell drei bzw. vier Länderteilen anrainende Länderteile ohne weitere Umordnung aufnehmen:
I – Skandinavien V – Nordsee VI – Kanal
VIII – Atlantik XI – Zentrum XIII - Karpaten
XVII – Oliven und Wein XVIII – Mittelmeer W-O XIX – Adria
XXIV – Ägäis
In der Spalte der aktuell vertretenen Einwohner wird die gegenwärtige Anzahl der vertretenen Einwohner einer Region angegeben, in der zweiten Spalte (Neubeitritt) die Anzahl der vertretenen Einwohner bei vollzogenem Beitritt der Kandidaten, die Zahlen sind verständlicherweise von 2025!
Die Beteiligung kleiner und großer Ländern in den Regionen bewegt sich zwischen minimal zwei und maximal fünf Regionen: kleine Länder sind in zwei übernationalen Regionen beteiligt, die größten Länder in fünf. Entsprechend der Bevölkerung folgt die Einteilung:
Länder bis 5,5 Millionen Einwohner sind in 2 Regionen beteiligt
'' von 5,5 – 19 Millionen '' '' '' 3 '' ''
'' von 19 - 36 Millionen '' '' '' 4 '' ''
'' ab 36 Millionen '' '' '' 5 '' ''
In allen Regionen soll ein gewählter Regional-Kreis die Interessen, Absichten und Wünsche der Region für die zentrale Regional-Konferenz (z.B. in Brüssel) formulieren und zur Durchsetzung einbringen. Jedes in einer Region vertretene Land hat 2 sichere + 3 stimmabhängige Sitze im Regional-Kreis, dieser würde also 20 – 25 Vertreter im Normalfall haben, bei Regionen die nur aus drei Ländern beschickt sind, wären es 15 Vertreter. Diese Regionalvertreter werden in den dafür gewidmeten Länderteilen jeder Region, die Nationalgrenzen übergreifend, gleichzeitig von der Bevölkerung aller drei oder vier oder fünf Länderteile gewählt. Die Bewerber auf den Listen für die zu vergebenden Plätze im Regional-Kreis sind von allen Wahlberechtigten in den verschiedenen Länderteilen wählbar.
Beispiel: In einer Region mit vier verschiedenen Länderteilen, würden sich z.B. im Landesteil A auf der Wahlliste 15 Bewerber befinden, vom Landesteil B wären es 12, vom Landesteil C dann 18 und vom vierten Landesteil D noch 9. Die beiden ersten jeder Liste erhielten einen sicheren Platz im Regional-Kreis , also 8 Bewerber, die restlichen 12 Plätze wären nach Anzahl der abgegebenen Stimmen pro Bewerber zu verteilen, unabhängig von welcher Liste. Dies würde einen landes- und sprachübergreifenden Wahlkampf für alle Bewerber in einer Region unterstützen.
Ausgehend von der aktuellen Situation, würden in neun Regional-Kreisen je 15 Personen gewählt werden können (zusammen also 135), in zehn Regional-Kreisen je 20 Personen (also 200 Personen zusammen), und in zwei Regional-Kreisen je 25 (also 50 insgesamt). Die zentrale Regional-Konferenz hätte also 135 + 200 + 50 Mitglieder, zusammen 385 Abgesandte der Regionen. Im bestehenden Ausschuss der Regionen (AdR) sitzen zur Zeit 319 Mitglieder.
Inhaltlicher Schwerpunkt der Wahl und der daraus entspringenden Zusammensetzung der Regional-Konferenz soll, in der angedachten Art der Verstärkung regionaler Interessen in der EU, die Entsendung der zukünftigen EU-Kommissare und deren Stellvertreter sein, indem pro Region ein Kommissar nebst Stellvertreter vorgeschlagen wird. So könnte die bisher geübte, weithin als intransparente, hinter Kulissen abgesprochene und letztlich undemokratisch empfundene Ernennung der Kommissare durch die nationalen Regierungen beendet werden.
Dadurch würde nicht nur die Anzahl der Kommissare verringert werden, aktuell gäbe es 21 funktionale Regionen, also auch so viele Kommissare. Diese Abkehr von nationaler Zählung in bestimmten Bereichen brächte auch eine viel ausgeglicherne Darstellung und Vertretung der Bevölkerung in der EU. Während in einer EU-Broschüre mit nicht ganz nachvollziehbarem Stolz auf die Unterschiedlichkeit der staatlichen Größe von den Ländern hingewiesen wird, z.B. verhalten sich Einwohnerzahlen von Malta zur Bundesrepublik Deutschland wie 1:205, während im hier vorgestellten Europa der Regionen zwischen der kleinsten 'Region II – Bottnisches Meer' und der bevölkerungsreichsten 'Region XIV – Alpen', eine Relation der Einwohner von 1:6,5 zu verzeichnen ist.
Neben dem EU-Parlament, dem aus dem Rat der EU reformierten EU-Senat und nun dazu die EU-Konferenz, als demokratische Heimat der Kommission, soll diese zur dritten Säule im Gebäude der legislativen Initiatoren und Kontrolleure der EU werden. Die Verfahren zum Beschluss von Gesetzgebungen zwischen diesen drei müssen in einem zusätzlichen Abschnitt erläutert werden; jedenfalls wird die in der EU jetzt schon häufig angewandte 'Informelle Triloge' nach dem Vertrag von Amsterdam (1999) weiterhin eingesetzt werden und praxisorientiert ausgebaut.
Neufassung der Europa - Regionen (Febr. - März 2025) © Volker Thurm-Nemeth
Nr | REGIONEN
| gebildet aus 3 bis 5 Länderteilen | Vertretene EW in Tausend | EW Neu- Beitritt (Zahl: 2025!) |
I
| Skandinavien
| Schweden, Finnland, Dänemark (Norwegen, Island) | 7 372 | 9 435 |
II | Bottnisches Meer
| Schweden, Finnland, Estland, Lettland | 7 008 | 7 008 |
III | Baltikum
| Estland, Lettland, Litauen, Polen | 10 390 | 10 390 |
IV | Ostsee
| Schweden, Finnland, Dänemark, Deutschland, Polen | 31 385 | 31 385 |
V | Nordsee
| Dänemark, Deutschland, Holland, (Norwegen) | 24 657 | 26 522 |
VI | Kanal
| Belgien, Holland, Luxemburg, Irland, (Norwegen) | 12 598 | 14 463 |
VII | Atlantik-Küste
| Holland, Belgien, Frankreich, Irland | 25 942 | 25 942 |
VIII | Atlantik
| Portugal, Spanien, Frankreich, (Island) | 26 998 | 27 196 |
IX | Maas – Rhein
| Frankreich, Belgien, Luxemburg, Deutschland | 39 960 | 39 960 |
X
| Elbe – Donau
| Deutschland, Tschechien, Österreich, Ungarn | 26 570 | 26 570 |
XI | Zentrum
| Polen, Tschechien, Slowakei, (Ukraine) | 12 765 | 20 114 |
XII | (Memel – Wolynien)
| Litauen, Polen, (Ukraine) | 8 767 | 16 116 |
XIII | Karpaten
| Polen, Slowakei, Rumänien, (Ukraine, Moldawien) | 13 898 | 22 447 |
XIV | Alpen
| Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich | 45 220 | 45 220 |
XV | Lusitanien, Languedoc, Ligurien | Portugal, Spanien, Frankreich, Italien | 38 746 | 38 746 |
XVI | Inseln
| Portugal, Spanien, Italien, Malta, Griechenland | 28 813 | 28 813 |
XVII | Oliven und Wein
| Spanien, Italien, Griechenland, (Albanien, Türkei) | 24 985 | 43 266 |
XVIII | Mittelmeer West - Ost | Spanien, Malta, Zypern, (Türkei) | 10 470 | 27 550 |
XIX | Adria
| Italien, Slowenien, Kroatien, (Bosnien-Herzegow., Montenegro) | 14 790 | 16 714 |
XX | Drau-Save-Theiss
| Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn | 9 240 | 9 240 |
XXI | Moldau-March-Maros | Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien | 13 402 | 13 402 |
XXII | (Balkan)
| (Bosnien-Herzeg., Serbien, Albanien, Montenegro, Nord-Mazedon.) | ------- | 7 475 |
XXIII | (Walachei)
| Rumänien, Bulgarien, (Serbien, Nord-Mazedonien) | 6 914 | 11 261 |
XXIV | Ägäis
| Griechenland, Bulgarien, Zypern, (Türkei) | 7 380 | 24 460 |
XXV | (Schwarzes Meer)
| Rumänien, Bulgarien, (Türkei, Ukraine, Moldawien) | 6 914 | 32 543 |
XXVI | (Krym – Van Gölü)
| (Türkei, Georgien, Armenien, Ukraine) | ------- | 27 819 |
XXVII | (Donec'k-Kaukasus) | (Georgien, Armenien) | ------- | 2 004 |
Volker Thurm-Nemeth (geb. 1944 in Weiden/Oberpfalz) hat an der TU Karlsruhe und TU Berlin Architektur studiert und das Studium 1974 bei Hermann Fehling abgeschlossen. Seit 1975 lebt er in Wien und hat hier mit einer Reihe von Architekt*innen zusammengearbeitet (O. Uhl, H. Hollein, H. Czech, A. Krischanitz, E. Prohaska, und anderen). 1977-78 an der Universität Manchester (UK) M.A. in Urban Design. Von 1979-80 war er an der Entwicklung von Selbstbaumodulen für die Wilaya Annaba (Algerien) beteiligt. Von 1985 bis 1987 war er im Büro der URBACO (Stadtpla¬nung) von Constantine (Algerien) tätig. Mit Elisabeth Nemeth ist er verheiratet und sie haben gemein¬sam zwei Söhne. Seit 1987 eigenes Büro in Mödling bzw. Wien. Seine Interessen liegen in Architektur- und Kunstgeschichte sowie Internationaler Entwicklung.
Publikationen: Transparent Nr. 1/1976 – Visionarium; Transparent Nr. 3.4/1981 – Architektur + Stadtbau in Algerien; Falter Nr. 16/1983 – R. Buckminster Fuller; Konstruktion zwischen Werkbund und Bauhaus (Verlag hpt Wien 1998); Wien und der Wiener Kreis-Ein Begleitbuch (WUV Wien 2003).